Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag steigen rückwirkend für das Jahr 2024. Höherer Nettolohn mit Dezemberabrechnung.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich im Dezember über mehr Geld freuen. Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag dem Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 zugestimmt. Das Gesetz wurde am 18. Oktober 2024 vom Bundestag verabschiedet. Der Grundfreibetrag steigt rückwirkend für das gesamte Jahr 2024 um 180 Euro auf nunmehr 11.784 Euro (Ehegatten: um 360 Euro auf 23.568 Euro). Der Kinderfreibetrag steigt um 228 Euro auf 6.612 Euro (3.306 Euro je Elternteil).
„Die sozialrechtlichen Bedarfe sind zum 1. Januar 2024 stärker gestiegen, als bei der letzten Erhöhung der Freibeträge angenommen. Aufgrund der gestiegenen Preisentwicklung, zum Beispiel für Lebenshaltung und Energie, muss nun auch ein höherer Betrag von der Besteuerung ausgenommen werden, um das steuerfreie Existenzminimum zu gewährleisten“, erklärt Finanzministerin Heike Taubert.
Die erneute Anhebung des Grundfreibetrags für 2024 wird lohnsteuerlich bei der Lohn-, Gehalts- bzw. Bezügeabrechnung für Dezember 2024 umgesetzt (Nachholung). Dieses Verfahren zur Berücksichtigung rückwirkender Begünstigungen im Lohnsteuerabzugsverfahren vermeidet Bürokratiekosten, die durch die Änderung einzelner Abrechnungen entstehen würden, und hat sich bereits in der Vergangenheit bewährt. „So fällt der Nettolohn für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Dezember höher aus als erwartet. Für viele Familien ein kleiner Segen“, so Heike Taubert.
Im Jahr 2025 soll der Grundfreibetrag dann um weitere 300 Euro auf 12.084 Euro (Ehegatten: um 600 Euro auf 24.168 Euro) und ab 2026 um 252 Euro auf 12.336 (Ehegatten: um 504 Euro auf 24.672 Euro) steigen. Der Kinderfreibetrag soll im kommenden Jahr auf 6.672 Euro und ab 2026 auf 6.828 Euro angehoben werden.