Flugplatz Altenburg-Nobitz erinnert: Drohnen-Aufstieg nur mit Genehmigung erlaubt

Aufstiegserlaubnis für Drohnen ist zwingend erforderlich

Symbolbild Drohnenflug
Symbolbild Drohnenflug

Die Flugplatz Altenburg-Nobitz GmbH weist aufgrund aktueller Vorfälle darauf hin, dass Drohnenflüge im Umfeld des Flugplatzes nur mit einer vorherigen Aufstiegserlaubnis gestattet sind.

Wer innerhalb der veröffentlichten geografischen Zone rund um den Flughafen fliegen möchte, muss zuvor bei der Luftaufsicht des Flugplatzes eine Genehmigung beantragen. Dabei sind Zeit, Ort, Person und Dauer des Fluges anzugeben.

Auch Kräne im Bauschutzbereich betroffen

Gleiches gilt für das Aufstellen von Baukränen im sogenannten Bauschutzbereich. Hier ist der Antrag jedoch an die Landesluftfahrtbehörde zu richten.

Wichtig:
Eine Baugenehmigung ersetzt nicht automatisch die erforderliche luftrechtliche Genehmigung für den Einsatz eines Krans.

Verstöße werden geahndet

Verstöße gegen diese Auflagen gelten als meldepflichtige Ereignisse und können als Ordnungswidrigkeit oder Straftat verfolgt werden. Im Falle von Kränen kann zudem eine sofortige Nutzungsuntersagung ausgesprochen werden.

Die Flugplatzgesellschaft appelliert daher an alle Drohnenpiloten und Bauunternehmen, sich rechtzeitig über die gesetzlichen Vorgaben zu informieren und vorherige Genehmigungen einzuholen.

Kontakt:
Flugplatz Altenburg-Nobitz GmbH
Am Flughafen 1 · 04603 Nobitz
Tel.: 03447 5900
E-Mail: info@leipzig-altenburg-airport.de

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