NGG Thüringen: Mini-Jobber im Altenburger Land dürfen nicht benachteiligt werden

Rund 4.000 Mini-Jobber profitieren vom höheren Mindestlohn

Symbolbild
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Im Landkreis Altenburger Land arbeiten rund 4.000 Menschen in einem Mini-Job. Für sie bringt der Jahreswechsel ein spürbares Plus: Ab Januar steigt der gesetzliche Mindestlohn um 1,08 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde. Darauf weist die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Thüringen hin.

Mini-Jobber dürfen künftig bis zu 603 Euro im Monat verdienen. „Die meisten Mini-Jobber bekommen nur den gesetzlichen Mindestlohn. Wer zehn Stunden pro Woche arbeitet, muss ab Januar rund 47 Euro mehr pro Monat auf dem Konto haben“, erklärt Jens Löbel, Geschäftsführer der NGG Thüringen.

„Mini-Jobber sind keine Beschäftigten 2. Klasse“

Die NGG appelliert an geringfügig Beschäftigte, das Lohn-Plus genau zu überprüfen. Gleichzeitig mahnt die Gewerkschaft Arbeitgeber zur Gleichbehandlung. „Mini-Jobber sind keine Beschäftigten 2. Klasse – und sie dürfen auch nicht so behandelt werden“, betont Jens Löbel.

Kritisiert wird, dass Mini-Jobber häufig als Aushilfen mit weniger Rechten angesehen würden. Dabei gelte: Wer bei gleicher Qualifikation die gleiche Arbeit leiste wie eine Vollzeitkraft, habe Anspruch auf den gleichen Stundenlohn. Zudem stehen auch Mini-Jobbern Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie Zuschläge für Nacht- oder Wochenendarbeit zu.

Viele Mini-Jobs in der Gastronomie

Besonders verbreitet sind Mini-Jobs im Gastgewerbe. Nach Angaben der NGG arbeiten allein 810 Mini-Jobber in der Gastronomie im Landkreis Altenburger Land. Restaurants, Gaststätten und Hotels setzten stark auf diese Beschäftigungsform – etwa auf dem Weihnachtsmarkt, im Biergarten, in Küchen, Kantinen oder an Verkaufs- und Thekentätigkeiten.

„Unternehmen nutzen Mini-Jobs, um es wirtschaftlich im Kreis Altenburger Land rundlaufen zu lassen“, so Löbel.

Kritik an Mini-Jobs und Folgen für Frauen

Grundsätzlich sieht die NGG Thüringen die hohe Zahl an Mini-Jobs jedoch kritisch. Nach Einschätzung der Gewerkschaft verdrängen sie reguläre Vollzeitstellen mit vollständigem Sozialversicherungsschutz.

Besonders Frauen seien betroffen: 55 Prozent der geringfügig Beschäftigten im Landkreis Altenburger Land sind Frauen. Oft beginne der Mini-Job als Übergangslösung, etwa nach der Familienphase. Der Wiedereinstieg in reguläre Beschäftigung gelinge jedoch nicht immer. „Der Mini-Job wird so zur beruflichen Sackgasse – mit Folgen bis hin zu einer deutlich geringeren Rente“, warnt Jens Löbel.

Die NGG spricht sich daher langfristig für eine Abschaffung der Mini-Jobs in ihrer bisherigen Form aus und fordert eine vollständige Sozialversicherung ab der ersten Arbeitsstunde.

Beratung für Beschäftigte

Weitere Informationen rund um Mini-Jobs erhalten Beschäftigte der Ernährungswirtschaft und Gastronomie bei der NGG Thüringen unter
???? 0361 / 66 64 40 oder per E-Mail an region.thueringen@ngg.net.

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