Parkinson durch Pestizide: IG BAU fordert Aufklärung im Altenburger Land

Parkinson durch Pestizide - Symbolbild AI
Parkinson durch Pestizide – Symbolbild AI

Altenburger Land. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, kurz IG BAU, weist auf ein mögliches Parkinson-Risiko bei Beschäftigten in sogenannten „grünen Berufen“ hin. Wer im Altenburger Land über Jahre hinweg häufig mit Pflanzenschutzmitteln gearbeitet hat, könne unter bestimmten Voraussetzungen betroffen sein.

Nach Angaben der IG BAU Thüringen ist das Parkinson-Syndrom durch Pestizide als Berufskrankheit anerkannt. Betroffene müssten jedoch nachweisen, dass sie in ihrem Berufsleben mindestens 100 Tage mit chemischen Pflanzenschutzmitteln gearbeitet haben. Dazu zählen unter anderem Fungizide, Insektizide und Herbizide.

Unterstützung durch Berufsgenossenschaft möglich

„Dann bekommen Beschäftigte, die an Schüttellähmung erkrankt sind, Unterstützung von der gesetzlichen Unfallversicherung“, erklärt Ralf Eckardt von der IG BAU. Die Hilfe der Berufsgenossenschaft könne von medizinischer Versorgung bis zu Geldleistungen reichen.

Betroffen sein könnten nicht nur Menschen aus der Landwirtschaft. Auch Beschäftigte im Gartenbau, Forst, in der Floristik oder in bestimmten Bereichen des Baugewerbes könnten mit Pestiziden in Berührung gekommen sein.

Pestizide auch außerhalb der Landwirtschaft

Die IG BAU weist darauf hin, dass Pestizide nicht nur auf Feldern oder in Gewächshäusern eingesetzt werden. Auch bei Sanierungsarbeiten oder in Baustoffen, etwa im Sanitärbereich, könnten Stoffe mit Anti-Schimmelmitteln vorkommen, die Pestizide enthalten.

Viele Beschäftigte wüssten nach Einschätzung der Gewerkschaft nicht, wo überall Pestizide vorkommen können.

Appell an Ärzte und Krankenkassen

Die IG BAU Thüringen appelliert an niedergelassene Ärztinnen und Ärzte im Altenburger Land, Parkinson-Patientinnen und -Patienten gezielt auf mögliche berufliche Zusammenhänge anzusprechen.

Auch die gesetzlichen Krankenversicherungen sollten Betroffene aktiv informieren. Hintergrund ist, dass bei einer anerkannten Berufskrankheit zusätzliche Unterstützung und Betreuung durch die Berufsgenossenschaft möglich sein kann.

Hotline für Betroffene

Menschen aus gefährdeten Branchen sollten sich bei Fragen an ihre jeweilige Berufsgenossenschaft wenden. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, kurz SVLFG, hat dafür eine Parkinson-Hotline eingerichtet.

Parkinson-Hotline der SVLFG:
0561 / 785 – 10350

Weitere Informationen gibt es online unter:
www.svlfg.de/fa-parkinson-durch-pflanzenschutzmittel

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