Antrag auf Bürgerbegehren zur Gebührenerhöhung abgelehnt

Der Antrag des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereins Altenburg e.V. auf ein Bürgerbegehren zur Rücknahme der Stadtratsbeschlüsse über die Erhöhung der Wasser- und Abwassergebühren ist von der Stadtverwaltung als unzulässig zurückgewiesen worden.

Das Bürgerbegehren zur Gebührenerhöhung wurde am 13. Mai 2025 bei der Stadt Altenburg eingereicht. Ziel des Begehrens war es, die am 28. November 2024 gefassten Stadtratsbeschlüsse zur Erhöhung der Gebühren rückgängig zu machen.

Nach eingehender Prüfung innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist kam die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass der Antrag sowohl formelle als auch materielle Mängel aufweist. Damit ist das Bürgerbegehren zur Gebührenerhöhung rechtlich nicht zulässig.

Die Stadt beruft sich in ihrer Entscheidung auf mehrere juristische Gründe, die die Durchführung eines Bürgerentscheids in dieser Form ausschließen. Welche konkreten Mängel der Antrag aufweist, wurde bislang nicht im Detail veröffentlicht.

Der Verein hat nun die Möglichkeit, innerhalb eines Monats gegen die Entscheidung beim Verwaltungsgericht Gera zu klagen. Ob er von diesem Rechtsmittel Gebrauch macht, ist aktuell noch unklar.

Hintergrund:
Erhöhungen bei den Wasser- und Abwassergebühren sorgen seit Monaten für Diskussionen in der Stadt. Viele Bürger empfinden die Mehrkosten als Belastung. Der Versuch eines Bürgerbegehrens war daher ein Signal aus der Bürgerschaft, stärker an politischen Entscheidungen beteiligt zu werden.

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