Fördermittel für Familienprojekte im Altenburger Land
Anträge für das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ bis 31. Oktober möglich

Altenburger Land. Projekte, die die Lebensqualität und Lebensbedingungen von Familien verbessern, können auch im Jahr 2027 über das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (LSZ) finanziell unterstützt werden.
Das Landratsamt Altenburger Land nimmt ab sofort Projektanträge für das kommende Jahr entgegen. Die Abgabefrist endet am 31. Oktober 2026.
Personal-, Sach- und Honorarkosten förderfähig
Über das Landesprogramm können Personal-, Sach- und Honorarkosten gefördert werden. Investitionen sind dagegen nicht förderfähig.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Träger, Verbände der Wohlfahrtspflege, kirchliche Träger sowie kreisangehörige Städte und Gemeinden.
Diese Projekte können unterstützt werden
Gefördert werden Vorhaben, die Ziele aus dem „Integrierten Fachplan für Familien im Altenburger Land 2025 bis 2029“ verfolgen.
Dazu gehören Projekte, die:
- die Vereinbarkeit von Berufsleben, Privatleben und Sorgearbeit unterstützen,
- den Bildungs- und Kompetenzerwerb im familiären Umfeld fördern,
- Beratung, Unterstützung und Informationen für Familien zugänglich machen,
- die Lebensqualität im Wohnumfeld erhalten und verbessern, insbesondere im ländlichen Raum,
- den Austausch und die Begegnung zwischen den Generationen stärken.
Landesprogramm läuft seit 2018
Das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ wird seit 2018 im Landkreis Altenburger Land umgesetzt.
Weitere Informationen zur Antragstellung gibt es unter www.altenburgerland.de/de/familienfoerderung. Allgemeine Informationen zum Landesprogramm sind unter www.lsz-thueringen.de abrufbar.