Tollwut bei Fledermaus in Altenburg nachgewiesen – Behörden informieren

Altenburg. Bei einer Breitflügelfledermaus im Altenburger Stadtgebiet wurde ein Tollwut-Virus nachgewiesen. Das Veterinäramt und das Gesundheitsamt des Altenburger Landes weisen deshalb darauf hin, dass kranke, verletzte, auffällige oder tot aufgefundene Wildtiere grundsätzlich nicht angefasst werden sollten. Die Ansteckungsgefahr für Menschen im Alltag wird als äußerst gering eingeschätzt.
Die betroffene Fledermaus wurde im Stadtgebiet von Altenburg gefunden und zunächst vom Fledermausschutz Ostthüringen in Obhut genommen. Anschließend wurde das Tier zum Veterinäramt gebracht. Dort wurde die Fledermaus von ihren Leiden erlöst und zur weiteren Untersuchung an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz geschickt.
Die Laboruntersuchung bestätigte schließlich eine Infektion mit dem Tollwut-Virus.
Ansteckungsgefahr für Menschen äußerst gering
Nach Angaben der Behörden besteht ohne direkten Kontakt zu Wildtieren ein äußerst geringes Infektionsrisiko. Eine mögliche Übertragung von Krankheitserregern kann insbesondere durch Biss- oder Kratzverletzungen sowie durch Schleimhautkontakt mit Speichel oder Exkrementen erfolgen.
Wer Wildtiere nicht berührt, hat nach Einschätzung der Behörden praktisch kein Ansteckungsrisiko. Dies gilt auch für Fledermäuse, die nachtaktiv und scheu sind, den Kontakt zu Menschen meiden und diese nicht angreifen.
Veterinäramt rät zur Vorsicht bei Wildtieren
Amtsveterinär Matthias Thurau empfiehlt, auffällige, kranke oder tote Wildtiere grundsätzlich nicht zu berühren.
„Tiere, die krank oder tot aufgefunden werden oder sich auffällig verhalten, sollten niemals berührt werden. Stattdessen bitte das Veterinäramt verständigen“, erklärt Thurau.
Zudem empfiehlt er Haltern von Hunden und Katzen, ihre Tiere gegen Tollwut impfen zu lassen, um eine mögliche Infektion zu verhindern. Auch durch illegale Hunde- oder Katzenimporte können Krankheiten eingeschleppt werden.
Was tun nach einem Biss oder Kratzer?
Kommt es bei einer Begegnung mit einem Wildtier zu einer Biss- oder Kratzverletzung, empfiehlt das Gesundheitsamt, sofort einen Arzt oder eine Notaufnahme aufzusuchen.
Dort wird geprüft, ob eine medizinische Behandlung und gegebenenfalls eine Impfung erforderlich sind.
Die klassische, terrestrische Tollwut, wie sie beispielsweise bei Füchsen vorkommt, gilt in Deutschland seit dem Jahr 2008 als ausgerottet.