Wahlschablonen für sehbehinderte Menschen
Für die Europawahl am 9. Juni 2024 und die Thüringer Landtagswahl am 1. September 2024 stehen sehbehinderten Menschen Wahlschablonen zur Verfügung.
Das teilt die kommunale Behindertenbeauftragte des Landkreises Altenburger Land Katrin Meißner mit. Derartige Wahlschablonen gibt es allerdings nicht für die Kommunalwahlen am 26. Mai 2024.
Blinde und sehbehinderte Menschen können bei den Landesverbänden des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) kostenfrei eine Wahlschablone mit dazugehöriger Informations-CD anfordern. „In die Wahlschablone sind Löcher eingestanzt, die den Kreisen zum Ankreuzen auf dem Stimmzettel entsprechen. Der offizielle Stimmzettel wird deckungsgleich in die Schablone eingelegt“, erklärt Katrin Meißner. Wer eine solche Wahlschablone haben möchte, kann sich telefonisch gern an Karola Brunsch (Telefon: 03447 82389) von der Kreisorganisation Altenburg/Altenburger Land des Thüringer Blinden- und Sehbehindertenverbandes wenden. Zur Europawahl startet der Verband zudem ein Pilotprojekt. Erstmals besteht bundesweit die Möglichkeit, Informationen zu den Stimmzetteln barrierefrei auch im Internet und telefonisch zu erhalten.
Die Rufnummer 0800 00096710 ist gebührenfrei. Informationen im Internet unter www.dbsv.org/wahlen
Kontakt:
Landratsamt
Kommunale Behindertenbeauftragte
Katrin Meißner
Amtsplatz 8
04626 Schmölln
Tel.: 03447 586-443
Fax: 03447 586-495
E-Mail: katrin.meissner@altenburgerland.de
Im Auftrag
Jana Fuchs
Öffentlichkeitsarbeit