Zweitmeinungsverfahren schafft Diagnose- sicherheit
Seit Jahren wird davor gewarnt, dass in Deutschland zu häufig und zu schnell operiert wird. Vor allem in den Bereichen Kardiologie und Orthopädie ließen sich viele Eingriffe vermeiden und durch konservative Behandlungen ersetzen. Patienten, die vor einem geplanten Eingriff stehen, haben mit dem ärztlichen Zweitmeinungsverfahren ein Mittel zur Verfügung, um nicht notwendige Operationen zu erkennen.
Deutschland ist Weltmeister im Einsetzen künstlicher Kniegelenke. Allein in Sachsen und Thüringen sind im Jahr 2022 11.670 bzw. 5.700 Kniegelenke transplantiert worden. Laut Expertenmeinung könnten 25 Prozent davon auch konservativ mittels Physio- oder Schmerztherapie behandelt werden. Im Bereich der Wirbelsäulenoperationen gehen Fachleute sogar davon aus, dass über 80 Prozent der Eingriffe nicht notwendig sind.
Ärztliches Zweitmeinungsverfahren
Wollen Patienten auf Nummer sicher gehen, können sie sich bei einem anderen Facharzt der gleichen Fachrichtung eine zweite ärztliche Meinung einholen. Dazu müssen diesem alle notwendigen Unterlagen vorgelegt werden, bei Bedarf kommt noch eine körperliche Untersuchung dazu. Im Gespräch mit dem Arzt oder der Ärztin lassen sich Fragen zur Behandlung stellen, sodass Patienten und Patientinnen Chancen und Risiken besser abschätzen können. Wichtig zu wissen: Patientinnen und Patienten haben das Recht, eine Kopie ihrer Patientenakte zu erhalten. Die erste Anfertigung muss ihnen vom behandelnden Arzt auch kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Darüber hinaus verpflichtet der Gesetzgeber die behandelnde Ärzteschaft bei zehn Eingriffen dazu, die Patienten und Patientinnen mindestens zehn Tage vor der geplanten Operation über die Möglichkeit einer ärztlichen Zweitmeinung zu informieren. Zu diesen Eingriffen zählen: Amputation beim diabetischen Fußsyndrom, Gallenblasenentfernung (Cholezystektomie), Gebärmutterentfernung (Hysterektomie), Gelenkspiegelung an der Schulter (Schulterarthroskopie), Herzkatheteruntersuchung und Verödungen (Ablationen) am Herzen, Implantation eines Herzschrittmachers oder Defibrillators, Implantation, Wechsel oder Entfernung eines künstlichen Hüftgelenks, Implantation einer Knieendoprothese, Operation an Gaumen- und/oder Rachenmandeln (Tonsillektomie, Tonsillotomie) und Operationen an der Wirbelsäule.
Service für AOK PLUS-Versicherte
Versicherte der AOK PLUS haben darüber hinaus die Möglichkeit, im Fall einer Krebserkrankung sowie einem geplanten Eingriff an einer oder mehreren Herzklappen über die Gesundheitskasse eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Bei Krebsdiagnosen arbeitet die AOK PLUS mit Ober- und Chefärzten und -ärztinnen verschiedener Kliniken zusammen, bei denen sich Betroffene vorstellen können. Für Eingriffe an den Herzklappen ist mit dem Uniklinikum Leipzig eine Vereinbarung geschlossen worden, um den Versicherten dort die ärztliche Zweitmeinung zu ermöglichen.
In beiden Fällen können sich Patientinnen und Patienten direkt an die AOK PLUS wenden, entweder in einer Filiale in ihrer Nähe oder über die kostenfreie Service-Nummer 0800 10590 00. Im Gespräch mit den Kundenberatern und Kundenberaterinnen werden das weitere Vorgehen abgesprochen und notwendige Informationen mitgeteilt.