Am 26. Mai wird im Altenburger Land gewählt

Landratsamt Altenburger Land
Landratsamt Altenburger Land

Rund 74.500 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Altenburger Land werden am 26. Mai 2024 an die Wahl­urnen gerufen. Gewählt werden der Landrat, die Mitglieder des Kreistages und die Mitglieder der Stadt- beziehungsweise Gemeinderäte. Außerdem wird in Altenburg der Oberbürgermeister gewählt sowie in Gößnitz, Gerstenberg, Jonaswalde, Ponitz und Rositz der Bürgermeister. Die 99 Wahllokale haben am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Zudem gibt es 16 Briefwahlbezirke.

An den Kommunalwahlen dürfen sich deutsche Bürgerinnen und Bürger bereits ab dem 16. Lebensjahr beteiligen, sofern sie ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet haben. Darüber hinaus sind auch Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union wahlberechtigt. Wahlgebiet für die Wahl der Kreistagsmitglieder und für die Wahl des Landrates ist der Landkreis. Wahlgebiet für die Wahl der Stadt- bzw. Gemeinde-ratsmitglieder und die Wahl des Oberbürgermeisters und der Bürgermeister ist die Stadt oder Gemeinde.

Bei der Wahl der Mitglieder des Kreistages und der Wahl der Mitglieder der Stadt- beziehungsweise Gemeinderäte hat jeder Wähler drei Stimmen, die er beliebig vergeben darf. Für den neuen Kreistag des
Altenburger Landes stellen sich 207 Kandidaten von acht verschiedenen Parteien und Wählergruppen zur Wahl. Jene 46 Damen und Herren, die am 26. Mai die meisten Stimmen auf sich vereinigen können, werden dann als Kreisräte den neuen Kreistag bilden, dessen Wahlperiode am 1. Juni 2024 beginnt. Erstmals zusammenkommen wird der neue Kreistag zu seiner konstituierenden Sitzung voraussichtlich am 26. Juni 2024. Die Tätigkeit des derzeitigen Kreistages endet am 31. Mai. Die Anzahl der Kreistagsmitglieder, also 46, schreibt die Thüringer Kommunalordnung vor und orientiert sich an der Einwohnerzahl des Landkreises.

Bei der Wahl des Landrates, des Oberbürgermeisters und der Bürgermeister hingegen hat jede Bürgerin und jeder Bürger stets nur eine Stimme. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Schafft das kein Kandidat, findet am 9. Juni 2024 eine Stichwahl zwischen den zwei Kandidaten mit den meisten Stimmen statt. An die Wahlurnen gerufen sind die Bürgerinnen und Bürger unabhängig davon, ob es eine Stichwahl gibt oder nicht, am 9. Juni ohnehin, da an diesem Tag die Wahl zum Europäischen Parlament stattfindet. Deutsche Staatsangehörige sowie Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können ihre Stimme abgeben, sofern sie mindestens 16 Jahre alt und an ihrem Wohnort ins Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Im Auftrag
Jana Fuchs
Öffentlichkeitsarbeit

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