Diebesgut festgestellt bevor der Diebstahl beanzeigt wurde
Im Rahmen einer Verkehrskontrolle konnte am 17.08.2024 gegen 18:15 Uhr ein Fahrer eines E-Scooters im Altenburger Hausweg bemerkte werden. Es stellte sich heraus, dass der 41 – jährige polizeibekannte Fahrzeugführer unter dem Einfluss von 0,53 Promille Atemalkohol sowie unter dem Einfluss von Methamphetamin stand. Ein Blutprobenentnahme wurde angeordnet.
Der E-Scooter wurde sichergestellt, da kein Eigentumsnachweis erbracht werden konnte. Im Rahmen der Prüfung zum Fahrzeug stellte sich heraus, dass der 41 – jährige den genutzten E-Scooter mutmaßlich entwendet hat. Aufgrund eines vorangegangen Sachverhaltes, wobei das Fahrzeug bereits schon mal in polizeilicher Kontrolle war, konnte der 31 – jährige Besitzer des E-Scooters ausfindig gemacht werden. Diesem war der Diebstahl seines Fahrzeuges noch gar nicht aufgefallen. Der 31 – jährige freute sich sein Eigentum zurück zu haben. Der 41 – jährige muss sich nun wegen Diebstahls sowie Fahren unter Berauschenden Mitteln verantworten.