Statement AOK PLUS zur Verabschiedung der Novelle des Thüringer Krankenhausgesetzes

Thüringer Landtag stimmt Gesetzesnovelle zu

Der Thüringer Landtag hat am 26. April 2024 mit einer Anpassung des Thüringer Krankenhausgesetzes den Weg für die Umsetzung der Bundes-Krankenhausreform auf Landessebene freigemacht. Die Novelle ermöglicht, dass stationäre Leistungen im Freistaat künftig nach Leistungsgruppen klassifiziert werden können. Zur Entscheidung sagt Rainer Striebel, Vorstand der größten gesetzlichen Krankenkasse in Thüringen:

„Mit ihrer Zustimmung zur Gesetzesänderung haben die Abgeordneten des Thüringer Landtags ihre Hausaufgaben gemacht. Vor dem Hintergrund der bundesweiten Krankenhausstrukturreform öffnet das angepasste Gesetz neue Möglichkeiten in der Krankenhausplanung. Jetzt müssen das Gesundheitsministerium und die beteiligten Akteure der Krankenhausplanung weitere regionale Grundlagen für eine bedarfsgerechte Struktur im Sinne der Bevölkerung schaffen. Das umfasst neben einer Spezialisierung von Leistungsangeboten auch die stärkere Zusammenarbeit von ambulanten, pflegerischen und stationären Versorgungsstrukturen. So können wir die medizinische Versorgung der Menschen in Thüringen flexibel sicherstellen.“

Aus Sicht der AOK PLUS bietet das angepasste Landeskrankenhausgesetz einen guten Rahmen, um für die regionalen Bedarfe passende und für die Behandlungsqualität hochwertige Versorgungsstrukturen zu sichern – vom Krankenhaus mit angeschlossenem Gesundheitszentrum bis hin zum Krankenhaus mit überregionaler Bedeutung. Das bedeutet auch, dass Kliniken nicht mehr jede Behandlung erbringen. Beispielhaft sollte die Versorgung von Patienten mit Verdacht auf Herzinfarkt nur in Kliniken erfolgen, die über ein rund um die Uhr betriebenes Herzkatheterlabor verfügen. Nur so kann sichergestellt werden, dass sie im Notfall optimal versorgt werden. Der am 24. April 2024 vorgestellte Krankenhaus-Report des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) hat deutlich gezeigt, dass die Thüringer Strukturen hinsichtlich der Herzinfarktversorgung angepasst werden müssen, um dieses Ziel zu erreichen. Dazu bedarf es auch verbindlicher Regelungen auf Grundlage der Leitlinien zur Behandlung von Herzinfarkten. Die AOK PLUS fordert daher zusammen mit der Landesärztekammer Thüringen die Gründung eines Herzinfarktnetzwerkes, um diesen Strukturprozess im Sinne der Patienten umzusetzen.

AOK PLUS – die Gesundheitskasse
Die AOK PLUS versichert mit rund 3,5 Millionen Personen über 57 Prozent aller gesetzlich Krankenversicherten in Sachsen und Thüringen. Aktuell kümmern sich 6.900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitskasse um die Anliegen der Kundinnen und Kunden, um insgesamt rund 183.000 Arbeitgeber in beiden Freistaaten und überregional sowie um mehr als 40.000 Vertragspartner.

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